Rabatte bei Medikamenten für AOK-Mitglieder
Da die AOK immer noch die größte gesetzliche Krankenkasse ist (mit vielen Mitgliedern in höheren Altersgruppen) tritt über diese Neuregelung eine gewisse Reduktion der Gesundheitskosten ein.
Auch die Patienten haben Vorteile von dieser Absprache. Die Zuzahlung für Medikamente, die direkt in der Apotheke zu zahlen sind, soll in einigen Regionen wegfallen. Wo genau und was genau, dass können die AOK-Mitglieder im Moment nur durch die direkte Rückfrage bei ihrer Krankenkasse klären: http://www.aok.de/bund/rabattvertraege/vorteile-fuer-sie.html . Da die EDV-Umstellung der Apotheken wird noch eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen wird, sind die Kunden gut beraten, wenn Sie sich bei Ihrer Krankenkasse informieren und den Apotheker auf die Neuregelung aufmerksam machen.
Wirksam werden die Rabattverträge vor allem für sogenannte Generika, also für Medikamente, die keinen Patentschutz mehr haben und deshalb preiswerter als die Originalmedikamente von den konkurrierenden Arzneimittelfirmen angeboten werden können.
Auf dem Rezept eines Arztes steht nur der Wirkstoff, der Apotheker ist gegenüber der AOK verpflichtet, dass passende Medikament mit Rabatt dem Patienten auszuhändigen. Der Arzt kann dann die als "aut idem-Regel" bekannte Vorgehensweise nicht mehr umgehen.
Das Wichtigste für den Patienten sollte nach Ansicht dieser Vorgehensweise sein: Der Wirkstoff des ausgeteilten Medikaments ist der gleiche, wie für das bisherige teure Originalprodukt. Auch bezüglich Darreichungsform und Packungsgröße hat der Apotheker die Vorgabe des Arztes zu beachten. Es macht es für den Patienten auch Sinn, mit seinen Arzt über eine mögliche Veränderung zu sprechen. Sollte dieser der Meinung sein, dass nur das Originalprodukt für den jeweiligen Patienten geeignet ist, dann kann man mit ihm darüber reden, dass er genau dieses auch verordnet. Aber dann sind möglichweise Mehrkosten für den Patienten die Folge.




