Passen Lebensversicherung und Arbeitslosigkeit zusammen?
Sollte die Arbeitslosigkeit länger als 12 Monate andauern, wird nur noch Harz IV gezahlt. In diesem Fall muss der Kunde jedoch seine finanziellen Angelegenheiten offenlegen. Hierzu gehört auch die Lebensversicherung. Zwar besitzt jeder Mensch einen Freibetrag pro Lebensjahr von EUR 200,00, sollte dieser jedoch überschritten werden kann, das Arbeitsamt die Verwertung verlangen. Dies aber auch nur, wenn der Rückkaufswert nicht geringer als 90% der eingezahlten Beiträge ist.
In einer Lebensversicherung kann aber eine Klausel eingebaut werden, die eine Verwertung vor dem 61. Lebensjahr verhindert (Verwertungsausschluss). So kann auch das Arbeitsamt nicht darüber verfügen. Wer eine solche Klausel in den Vertrag integriert hat, kann nochmals 200 Euro pro Lebensalter an Freibetrag erhalten.
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Ich hätte gern eine Schufoauskunft


