Eine PKV Anwartschaft kann viele Gründe haben

Sollte aus bestimmten Gründen für eine gewisse Zeit kein Krankenversicherungsschutz notwendig sein, gibt es außer der Kündigung auch die Möglichkeit, einen Anwartschaftstarif zu nutzen. Somit muss der alte Vertrag nicht aufgehoben werden, um später einen eventuell teureren Tarif abzuschließen (höheres Alter, ggf. Vorerkrankungen). 

Bei einer Anwartschaft ruht der Versicherungsvertrag. Gleichzeitig sichert die Versicherung aber zu, nach dem Ende der Anwartschaftszeit den Vertrag zu den gleichen Bedingungen fortzuführen. Während der Anwartschaftszeit zahlt der Versicherte einen nur geringen Beitrag, den Anwartschaftsbeitrag. Mit diesem werden neben den Verwaltungskosten auch die Altersrückstellungen weiter aufgebaut, um diese im Alter nutzen zu können.
Derartige Anwartschaftstarife werden oft bei Auszubildenden angeboten, die während der Ausbildung zum Beispiel über ihre Eltern versichert sind und erst nach dem Abschluss den Versicherungsschutz benötigen. Weitere Gründe können Arbeitslosigkeit oder ein längerer Auslandsaufenthalt sein. Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Anwartschaftsversicherung.

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