Wer bekommt den PKV Arbeitgeberzuschuss?

Ebenso wie gesetzlich Versicherte Mitarbeiter haben auch privat Versicherte einen Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss. Anspruchsberechtigt sind hier alle Mitarbeiter, deren Gehalt 75% der Beitragesbemessungsgrenze überschreitet.

Der Zuschuss orientiert sich an den Arbeitgeberleistungen, die im Falle der gesetzlichen Krankenversicherung zu zahlen wären. Grundlage hierfür ist das Jahresgehalt, höchstens wird jedoch die Beitragsbemessungsgrenze angesetzt. Der Arbeitgeberzuschuss wird zudem maximal in Höhe der Hälfte des Beitrages zur privaten Krankenkasse gezahlt. Die Höhe des Beitrages orientiert sich hierbei jedoch nicht nur an der Prämie des Arbeitnehmers selbst, sondern schließt auch Beiträge für familienversicherte Angehörige mit ein.
Um den Arbeitgeberzuschuss zu erhalten, muss eine Bescheinigung der Krankenversicherung vorgelegt werden, wonach diese nach den gängigen Vorschriften handelt. Diese ist im Anschluss spätestens nach drei Jahren zu erneuern. 

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