Archive for März 5th, 2010

Einen Sturmschaden unverzüglich der Versicherung melden

Wieder einmal hat ein starker Sturm weite Bereiche Deutschlands in Mitleidenschaft gezogen, viele Hausbesitzer und manche Autofahrer hatten einen Sturmschaden, den sie gerne ganz oder teilweise von der zuständigen Versicherung abgedeckt hätten. Für den Sturmschaden am Gebäude ist die Gebäudeversicherung des Hausbesitzers zuständig, die aber je nach Vertragsgestaltung erst ab Windstärke 8 den Sturmschaden abdeckt. [...]

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