Die Limited ist die englische Form der GmbH
Als Firmenname kann in der Limited frei gewählt werden. Sollte aber ein Sonderwunsch wie "international" entstehen, da benötigt der Gründer selbstverständlich eine Genehmigung. Ebenso funktioniert eine Limited nicht wenn keine gültige Bankverbindung vorhanden ist.
Problematisch am deutschen Gesellschaftsrecht ist die Macht der Vertragshaftung. Eine Fehlentscheidung ode einfach auch nur persönliches Pech kann ausreichend sein, eine Gesellschaft leider in den Ruin zu wirtschaften, und dazu noch mit nachhaltigen Folgen. Die Limited schützt den Gründer sicherlich nicht vor Fehlern, aber vor den Folgen, ähnlich wie bei einer deutschen Kapitalgesellschaft, aber ohne die dazu notwendigen Kapitalauflagen. Die Gründung dieser Limited bietet sich hervorragend zur Auslagerung von Betriebsrisiken an. Ein weiterer Vorteil der Limitedt ist der Bereich Produkthaftung. Der Geschäftsführer wird für den Fehler zur Verantwortung gezogen, den sein Mitarbeiter verursacht hat. Aus Schadensersatz folgende wirtschaftliche Probleme kann die Limited nicht verhindern, aber sie kann wenn sie clever ist, die Folgen minimieren.
Sollte eine Limited vererbt werden, dann haftet der Erbe mit seinem Privatvermögen.
Viele Kleinunternehmer haben nicht die Möglichkeit mit einem Startkapital von mehreren Tausend Euro anzufangen, deshalb müssen sie dann schließlich eine Personengesellschaft gründen. Leider ist auch eine Umwandlung einer bestehenden Personengesellschaft in eine deutsche Kapitalgesellschaft mit hohen Auflagen und Kosten verbunden. In einer Limited wird das Kapital frei gewählt. Aktien einfliessen zu lassen wäre sehr ratsam. In diesem Unternehmen muss aber soviel Kapital vorhanden sein, damit man dieses Unternehmen ordentlich führen kann. Wer mit einer unterkapitalistischen Gesellschaft arbeitet, der kann im Wege der Durchgriffshaftung privat zur Rechenschaft gezogen werden.
Limiteds werden gegründet nicht etwa wegen Steuervorteilen, nein eigentlich nur um diesem Bürokratendschungel in Deutschland zu umgehen. Viele Anbieter, teils auch online, stehen hierfür gern und beratend zur Verfügung. Bei den Beratern vor Ort oder Online werden Fragen die eventuell vorhanden sind schnellstens aus dem Weg geräumt, und dem Gründer wird geholfen seine Limited ohne weitere Mühe zu gründen. Sie begleiten den Gründer durch die Zeit der Antragstellung, denn die Gründung dauert bei einer Limited nicht länger als 2 - 3 Tage.