Unschlagbar günstig: KFZ -Steuer für Motorräder
Doch wie fast überall im Leben kann man auch hier noch Geld sparen: durch das sogenannte Saisonkennzeichen. Dann wird die Kfz-Steuer für das Motorrad nur anteilig fällig für den tatsächlich angemeldeten Zeitraum (wie auch die Versicherung nur einen Teil dessen ausmacht, was der Halter zahlen müsste, wenn er das Motorrad ganzjährig angemeldet ließe).
Wie lange es noch bei der Größe des Hubraums als alleiniger Bemessungsgrundlage für die Höhe der Kfz-Steuer bleibt, ist derzeit nicht klar (Stand Dezember 2009). Da aber das Emissionsverhalten neuer Motorräder inzwischen in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht, scheint auch hier über kurz oder lang Bewegung in die Besteuerung von Motorrädern zu kommen.
Leichtkrafträder bis 11 kW (das entspricht knapp 15 PS) und nicht mehr als 125 ccm Hubraum sind übrigens von der Kfz-Steuer befreit. Sie tragen nur ein Versicherungskennzeichen, das jährlich erneuert werden muss. Die Farbe dieser Plakette zeigt an, ob die Versicherung noch gültig ist. Für die Leichtkrafträder werden wegen des immensen Verwaltungsaufwands keine Steuern erhoben.
Motorräder, die älter als 30 Jahre und sich noch im Originalzustand befinden, zahlen mit dem Oldtimer-Kennzeichen 46 € jährlich. Das Oldtimer-Kennzeichen rechnet sich allerdings erst ab 650 ccm Hubraum - bis zu dieser Größe bleibt die herkömmliche Besteuerung günstiger.