Was ändert sich in diesem Jahr? Kindergeld 2011
Höhe des Kindergeldes
Während das Kindergeld von 2002 bis 2008 konstant bei monatlich 154,- Euro lag, gab es in den letzten Jahren gleich zwei Erhöhungen. 2009 wurden 164,- Euro für das erste und zweite Kind gezahlt, ab dem 1. Januar 2010 stieg der Betrag um 20,- Euro auf 184,- Euro monatlich für das erste und zweite Kind. Für das dritte Kind erhält der Antragsteller 190,- Euro, ab dem vierten Kind sogar 215,- Euro. Für das Jahr 2011 ist keine weitere Erhöhung geplant. Allerdings sieht der Koalitionsvertrag der Bundesregierung 2013 eine Änderung vor. Dann sollen sogenannte Bildungsgutscheine ausgeteilt werden, die direkt den Kindern zu Gute kommen.
Familien, die am Existenzminimum leben, können einen Kinderzuschlag beantragen. Dieser beträgt höchstens 140,- Euro pro Kind und soll einkommensschwache Familien vor dem Abrutsch in Harzt-IV-Bezüge bewahren.
Kinderfreibetrag statt Kindergeld
Eltern mit einem besonders hohen Einkommen können auf das Kindergeld verzichten. 2010 wurde der Kinderfreibetrag von 6.024,- Euro auf 7.002 Euro angehoben. Statt des Kindergeldes können sie dann den Kinderfreibetrag und somit steuerliche Vorteile nutzen. Die steuerliche Entlastung ist in der Regel höher als der Kindergeldbetrag. Diese Rechnung allerdings nimmt das Finanzamt selbständig vor, sofern die „Anlage Kind“ vollständig ausgefüllt wurde.
Auszahlungstermine
Das Kindergeld wird von der Familienkasse gezahlt und im Laufe des Monats überwiesen. Der genaue Zahlungstermin hängt von der Kindergeldnummer ab.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass sich Auszubildende und Studenten das Kindergeld auf das eigene Konto zahlen lassen. Hierzu wird lediglich ein Antrag auf Abzweigung benötigt.
Internationaler Vergleich
Im internationalen Vergleich schneidet Deutschland beim Thema Kindergeld gut ab. Höhere Zahlungen gibt es lediglich in wenigen Ländern wie etwa Luxemburg, Liechtenstein und der Schweiz.